ICH ERBRINGE GUTACHTERLEISTUNGEN ALS: |
- Bausachverständiger und Raumplaner für Tiroler Gemeinden
- Berater für Privatpersonen in hochbautechnischen, sowie in bau- und verfahrensrechtlichen Angelegenheiten.
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FOLGENDE GUTACHTEN WERDEN VON MIR ERSTELLT: |
Gutachten auf Basis der Tiroler Bauordnung TBO 2011 |
- gem. § 8 TBO 2011 zur Berechnung der eforderlichen Anzahl und Größe der Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge
- gem. § 15 TBO 2011 für die Änderung von Grundstücksgrenzen
- gem § 20 TBO 2011 betreffend das Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes
- gem. § 39 TBO 2011 in Form eines Mängelgutachtens
- gem. §47 TBO 2011 betreffend Werbeeinrichtungen
- gem. § 49 TBO 2011 betreffend Antennentragmasten
- Erstellung von Gutachten in Bauverfahren als nicht amtlich bestellter hochbautechnischer Sachverständiger
- gem § 50 TBO 2011 betreffend das Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes
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Gutachten auf Basis des Tiroler Raumordnungsgesetzes TROG 2011 |
- gem. § 55 TROG 2011 für Bauvorhaben ohne Bebauungsplan
- gem. § 117 TROG 2011 für Bauvorhaben bei bestehendem Bebauungsplan
- Erstellung von RO-Gutachten in Verbindung mit Liegenschaftsbewertungen
- Erstellung von Gutachten in Bauverfahren als nicht amtlich bestellter raumplanerischer Sachverständiger
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